Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule Augsburg (THA)

Prof. Jürgen Lenz vom TTZ Nördlingen und Prof. Simon Dietrich von der Fakultät Elektrotechnik waren am 10. Februar 2025 zu Gast an der Technikerschule, um die neue Kooperationsvereinbarung zwischen der Fritz-Hopf-Technikerschule Nördlingen und der THA sowie die Studiengänge Maschinenbau, Umwelt- und Verfahrenstechnik, Mechatronik sowie Elektro- und Informationstechnik vorzustellen. Unter dem Motto „Studieren und Forschen an der THA“ gaben die Professoren einen Einblick in das Campus Leben der THA sowie in das Projektbeispiel „Schleifroboter in KMUs“. Es wurde auf die Möglichkeiten und Herausforderungen beim Einsatz von kollaborativen Schleifrobotern in KMUs aus dem verarbeitenden Gewerbe eingegangen.

Photos: Theresa Müller (TTZ Nördlingen)

Zudem lernten die Schüler und Schülerinnen Anforderungen, Aufbau, Perspektiven, und Inhalte der Studiengänge kennen. Die Anrechnungsoptionen der verschiedenen Techniker Abschlüsse in Kombination mit den einzelnen Studiengänge in Credit Points (CP) wurden mit Anrechnungsmöglichkeiten in Tabellen erläutert. Durch die Vereinbarung werden die Ingenieure und Ingenieurinnen der Zukunft gefördert, ein Studium aufnehmen. Zuletzt begeisterte der Roboterhund Go2 Air von Unitree Robotic die Schüler und Schülerinnen.

Zuletzt wurde noch auf den Studienorientierungstag in Augsburg verwiesen, der am 28.03.2025, ab 13:00 Uhr auf dem Gelände der THA in der Augsburger Innenstadt stattfindet.


Inhalt der Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung zwischen der Fritz-Hopf-Technikerschule und der Technischen Hochschule Augsburg

Schneller studieren mit Technikerabschluss! Die Bachelor Studiengänge der Technischen Hochschule Augsburg der Fakultäten Elektrotechnik und der Fakultät Maschinenbau und Verfahrenstechnik erarbeiteten zusammen mit der Fritz-Hopf-Technikerschule Nördlingen eine Kooperationsvereinbarung, um Inhalte ohne Einzelfallprüfung anzuerkennen. Absolventen der Technikerschule haben somit die Gewissheit über die Anerkennung der Inhalte und Planbarkeit darüber das Studium bis zu einem Jahr (2 Semester ) zu verkürzen. Die Kooperationsvereinbarung gilt ab dem Wintersemester 2025/26.